REACH Verordnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Seit Juni 2008 dürfen keine Stoffe mit mehr als einer Tonne pro Jahr in der EU hergestellt oder in die EU importiert werden, wenn sie nicht registriert oder vorregistriert sind.

Gemäß Artikel 2 sind Abfälle gemäß Richtlinie 2006/12/EWG nicht als Stoff, Zubereitung oder Erzeugnis im Sinne von Art. 3 der REACH-Verordnung anzusehen. Daher besteht für Abfälle keine Pflicht zur Registrierung oder Zulassung und auch keine Informationspflicht.

Grundsätzlich ist die Gewinnung von Stoffen aus Abfällen (sog. Sekundärrohstoffe) im Sinne von REACH eine registrierungspflichtige Herstellung. Demnach sind auch Recyclingunternehmen nach Artikel 6 der REACH Verordnung registrierungspflichtig. Gemäß Artikel 2 (7d) sind die Stoffe von der Registrierung ausgenommen, die innerhalb der EU zurückgewonnen (recycelt) werden, wenn sie identisch mit bereits registrierten Stoffen sind und wenn die nach Artikel 31 (Sicherheitsdatenblätter) bzw. Artikel 32 (Informationen ohne Sicherheitsdatenblatt) dem Recycler zur Verfügung stehen.

Polymere sind nicht registrierungspflichtig. Nach Artikel 6 müssen jedoch die Monomere, auf denen die jeweiligen Polymere aufbauen, registriert sein. Additivierte Polymere (Compounds) gelten als Zubereitung, deren Inhaltsstoffe (Weichmacher, Füll- und Verstärkungsstoffe sowie Farbstoffe) registrierungspflichtig sind. Unter dem Grundsatz der Wahrung der Polymerstabilität (Artikel 3) sind solche Additive über die Stoffdefinition abgedeckt, die die Stabilität des Polymers erhalten, wie beispielsweise Antioxidationsmittel.

Hinsichtlich der Kommunikation nach Art. 31 stellen wir fest, dass uns bis heute keine Informationen unserer Lieferanten vorliegen die eine Notifikation von Stoffen der Kandidatenliste (Anhang XIV REACH-VO) erfordern. Da diese Liste laufend modifiziert wird, bezieht sich unsere Erklärung auf die bisher gelisteten Stoffe.

Da die endgültige Registrierung der Monomere und Additive durch die Hersteller und Importeure, der Primärstoffe erfolgt ist, besteht für uns keine Notwendigkeit zur eigenen Registrierung dieser Stoffe.
Von unseren Lieferanten haben wir Bestätigungen angefordert, dass soweit es erforderlich ist,
eine Vorregistrierung der Monomere und Additive erfolgt ist.

Mit freundlichem Gruß

Kunststofftechnik MUES GmbH

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